Datenschutz bei Selbstzahlern

Es gibt einige Gründe, die für die diskrete Möglichkeit des Selbstzahlens sprechen:

 

Datenschutz:

Als Selbstzahler bleibt die Kontrolle über Ihre vertraulichen Daten bei Ihnen. Heilpraktiker für Psychotherapie sind nämlich nicht verpflichtet, Angaben über Selbstzahler an Versicherungen weiterzugeben.

 

Als Selbstzahler werden Ihnen in Anspruch genommene psychotherapeutische Sitzungen zwar nicht von der Kasse bezahlt, aber dafür auch nicht im Kassensystem erfasst. Sie werden also nicht als psychisch (vor-)erkrankt registriert, was automatisch der Fall wäre, wenn Ihr Versicherer eine (psychotherapeutische) Leistung übernähme.

Selbst Liebeskummer erhält einen Diagnoseschlüssel (z.B.F43.2. Anpassungsstörung), wenn Sie darüber mit einem Psychotherapeuten sprechen und wenn dieses Gespräch von der Kasse bezahlt werden soll. Und wer während seines Studiums vielleicht einige wenige Therapiesitzungen wegen Prüfungsangst genommen hat, wird von den Versicherern ebenfalls als psychisch erkrankt geführt.
 
Diese Informationen über Sie verbleiben auf lange Zeit in den Datenbanken der Versicherungen und können bei Bedarf anderen Versicherern zugänglich gemacht werden.

 

1) Wenn Sie also z.B. in eine private oder zu einer anderen privaten Krankenkasse wechseln, können Schwierigkeiten auftreten. Als sogenannter "psychisch Vorerkrankter" sind Sie nun ein Risiko-patient, der entweder gar nicht oder nur zu deutlich höheren Versicherungsbeiträgen aufgenommen wird.

2) Auch wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld-Versicherung oder eine Lebensversicherung zur Absicherung eines Immobilienkredits abschließen wollen, kann eine "psychische Vorerkrankung"  ein Ausschlusskriterium darstellen.

 

3) Wenn Sie die Beamtenlaufbahn wählen, müssen Sie ebenfalls vor der Verbeamtung Auskunft über psychische Vorerkrankungen, die im Kassensystem erfasst wurden, geben.